Geschäftsordnung zur Förderung von Kunst

Den Antrag für ein Förderprojekt kann jeder stellen. Die Maßnahme soll zuvor von der Kirchenverwaltung und gegebenenfalls von anderer autorisierter Seite genehmigt sein. Das betreffende Kunstwerk sollte von hoher kunsthistorischer Bedeutung und für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sein.

Welches Projekt gefördert wird, entscheidet der Vorstand. Der jährliche Förderbeitrag liegt bei mindestens 300 Euro pro Mitglied, davon fällt an den Verein der übliche Jahresbeitrag für Einzelpersonen, derzeit 25 Euro.

Die Fördergelder fließen auf ein bereits bestehendes, gesondert geführtes Konto. Die Kontrolle der Fördergelder erfolgt über unabhängige Außenstehende, derzeit den Steuerberater. Bei der Verwaltung der Gelder wird eine große Transparenz eingehalten. Für die Abrufung der Mittel gibt es keine festen Regeln. Hier orientiert man sich am Vorgehen der Landesstiftung oder des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Die Gelder werden entweder nach Abschluss der gesamten Maßnahme oder nach Abschluss eines sinnvollen Abschnitts ausbezahlt.

Die Fördermitglieder werden regelmäßig über den Stand der Maßnahme unterrichtet, ggf. mit Werkstatt- oder Atelierbesuchen, die den Restaurierungs- bzw. Entstehungsprozess veranschaulichen. Zusätzlich wird ihnen ein Sonderprogramm angeboten. Dazu können exklusive Führungen oder Veranstaltungen zählen. Darüber hinaus wird man versuchen, für jedes Förderobjekt eine übergeordnete Persönlichkeit in Art einer Schirmherrschaft zu gewinnen.

Cookies helfen uns, bei der Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.